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Festlegung von Mindestentgelt.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5896Jus-Extra OGH-Z 2015, 45 Heft 359 v. 1.11.2015

ArbVG § 3 Abs 1

Eine kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist als Geldzahlungsgebot zu verstehen, wenn der Kollektivvertrag keine Durchbrechung vorsieht. Das Geldzahlungsgebot kann vor dem Hintergrund der ihm innewohnenden Dispositionsfreiheit des Arbeitnehmers über den Mindestlohn nicht durch in den Augen des Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) noch so günstige Sachbezüge umgangen werden.

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