IO § 80b
Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 3 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.
OGH, 30.07.2015, 8 Ob 75/15k
IO § 80b
Der mittlerweilige Stellvertreter eines Rechtsanwalts (§ 34 Abs 3 RAO) kann nicht gleichzeitig auch zum Insolvenzverwalter dieses Rechtsanwalts bestellt werden.
OGH, 30.07.2015, 8 Ob 75/15k