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Unterhaltsvorschussverfahren, Kuratorbestellung.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5884Jus-Extra OGH-Z 2015, 43 Heft 359 v. 1.11.2015

ZPO § 116, AußStrG 2005 § 5 Abs 2 Z 1 lit b

Die Bestellung eines Kurators im Unterhaltsvorschussverfahren erfolgt mangels näherer Festlegung im Bestellungsbeschluss in der Regel für das gesamte Unterhaltsvorschussverfahren und nicht nur allein für das Bewilligungsverfahren.

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