GlücksspielG § 54
I. Auch ein Mietvertrag über einen hinreichend individualisierten Glücksspielapparat vermag ein solches obligatorisches Herausgabe- und Nutzungsrecht an diesem Gegenstand zu begründen, das zur Parteistellung des Mieters und damit zur Beschwerdelegitimation gegen den Einziehungsbescheid führt.