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Sammel- und Verwertungssystem, Tarifgestaltung.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/6017Jus-Extra VwGH-A 2015, 38 Heft 359 v. 1.11.2015

AWG 2002 § 31, ElektroaltgeräteV 2005 § 16 Abs 2a

I. Die „zu erwartenden Kosten“ iSd § 16 Abs 2a Z 2 ElektroaltgeräteV 2005 sind im Sinne von „allen zu erwartenden Kosten“ zu verstehen. Die „zu erwartenden Kosten“ für die im Kalenderjahr gesammelten (erfassten) Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer Sammel- und Behandlungskategorie umfassen somit nicht nur die Kosten für die Sammlung.

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