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Zufahren zum linken Fahrbahnrand, Beachtung von Verkehrszeichen.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/6022Jus-Extra VwGH-A 2015, 39 Heft 359 v. 1.11.2015

StVO § 24 Abs 1 lit a, StVO § 48

I. Ein auf den linken Fahrbahnrand zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen.

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