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Korridorpension, Gesamtdienstzeit, Erhöhung, keine Ungleichbehandlung.

3. VwGH – Administrativrecht63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/6012Jus-Extra VwGH-A 2015, 37 Heft 359 v. 1.11.2015

BDG 1979 § 15c

I. Die gesetzlichen Regelungen des 2. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 35, über die Erhöhung des Ausmaßes der für die Inanspruchnahme der „Korridorpension“ erforderlichen ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit führen zu keiner auf dem Alter beruhenden Ungleichbehandlung iSd Art 2 der RL 2000/78/EG .

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