IG-L § 14 Abs 2, IG-L § 30 Abs 1 Z 4, Slbg Westautobahn-GeschwindigkeitsbeschränkungsV § 3 Abs 1
Das IG-L enthält für Elektroautos keine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen. § 3 der Slbg Westautobahn-GeschwindigkeitsbeschränkungsV, dessen Wortlaut Elektroautos mitumfasst, kann daher nicht dahin ausgelegt werden, dass Elektroautos nicht unter die Geschwindigkeitsbeschränkungen fallen.