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Auslegung § 364 ABGB.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SachenrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5807Jus-Extra OGH-Z 2015, 29 Heft 357 v. 1.9.2015

ABGB § 364 Abs 3

Die Bestimmung des § 364 Abs 3 ABGB bezieht sich nach dem Gesetzeszweck (nur) auf im Boden verwurzelte Pflanzen, nicht aber auch auf Pflanzen in beweglichen Pflanztrögen.

OGH, 24.02.2015, 10 Ob 58/14y

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