ZPO § 307 Abs 2
Nach § 307 Abs 2 ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.
OGH, 28.04.2015, 8 ObA 9/15d