AktG § 182, AktG § 183
Die Rechtsfolge der Gesetzwidrigkeit einer nicht entsprechend § 183 AktG durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ist nicht die Nichtigkeit, sondern die bloße Anfechtbarkeit.
OGH, 27.04.2015, 6 Ob 90/14z
AktG § 182, AktG § 183
Die Rechtsfolge der Gesetzwidrigkeit einer nicht entsprechend § 183 AktG durchgeführten vereinfachten Kapitalherabsetzung ist nicht die Nichtigkeit, sondern die bloße Anfechtbarkeit.
OGH, 27.04.2015, 6 Ob 90/14z