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Schmerzengeldansprüche nach Privatbeteiligung.

5. OGH – Zivilsachen20.07 SchadenersatzSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5812Jus-Extra OGH-Z 2015, 30 Heft 357 v. 1.9.2015

ABGB § 1325

Ein Geschädigter, der sich im Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und einen Teil seines Schmerzengeldanspruchs eingefordert hat, kann im folgenden Zivilprozess weitere Schmerzengeldansprüche geltend machen, und zwar unabhängig davon, ob er sich im Strafverfahren die Geltendmachung weiterer Ansprüche vorbehalten hat oder nicht (Ausnahme vom Grundsatz der Globalbemessung).

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