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Ausländische Lenkberechtigung, Umschreibung.

3. VwGH – Administrativrecht90 Straßenverkehrsrecht, KraftfahrrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5978Jus-Extra VwGH-A 2015, 30 Heft 357 v. 1.9.2015

FSG 1997 § 23 Abs 3

In Fällen, in denen eine Erteilung der Lenkberechtigung nach § 23 Abs 3 FSG gescheitert ist, darf eine österreichische Lenkberechtigung grundsätzlich nur noch erteilt werden, wenn die fachliche Befähigung nach den §§ 10 ff FSG nach erfolgreicher Ablegung „einer vollen Fahrprüfung“ nachgewiesen wird.

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