Art 4 der VO (EG) Nr 864/2007 (Rom II-VO)
Mit dem gegenständlichen Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 9.4.2015, eingetragen in das Register des Gerichtshofs am 28.4.2015, wird der Gerichtshof insbesondere um Auslegung der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen, der