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Allein aus der Beiziehung des Sachverständigen bereits im Ermittlungsverfahren folgt nicht der generelle Ausschluss dieses Sachverständigen für die Bestellung in der Hauptverhandlung.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4929Jus-Extra OGH-St 2015, 10 Heft 356 v. 1.7.2015

StPO § 47 Abs 1 Z 3, StPO § 126 Abs 4, StPO § 281 Abs 1 Z 4, EMRK Art 6

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