vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auch bei mehreren Verhandlungstagen: Hauptverhandlung ist eine Einheit.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4937Jus-Extra OGH-St 2015, 12 Heft 356 v. 1.7.2015

StPO § 221, StPO § 276a

Die Hauptverhandlung stellt nach dem System der StPO eine Einheit dar. Auch wenn sie an mehreren Verhandlungstagen stattfindet, gibt es – sofern sie nicht gemäß § 276a zweiter Satz erster Satzteil StPO wiederholt wird – (nur) eine Hauptverhandlung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte