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(Schlichte) Hoheitsverwaltung bei engem Zusammenhang mit (möglichen) Hoheitsakten – Buchungsvorgänge von Gemeindebeamten sind Amtsgeschäfte.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4924Jus-Extra OGH-St 2015, 10 Heft 356 v. 1.7.2015

StGB § 302

Verwaltungshandeln, das zwar nicht in typisch hoheitlichen Rechtsformen in Erscheinung tritt, jedoch in engem Zusammenhang mit (möglichen) Hoheitsakten steht, diese vorbereitet, begleitet oder umsetzt, ist (schlichte) Hoheitsverwaltung.

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