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Beugehaft für Zeugen in Strafhaft nicht „zielführend“.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4935Jus-Extra OGH-St 2015, 11 Heft 356 v. 1.7.2015

StPO § 93

Solange sich ein Zeuge in Strafhaft befindet, steht der Anordnung einer Beugehaft das für strafprozessuale Zwangsmaßnahmen allgemein in § 5 Abs 2 StPO („zielführend“) normierte Erfordernis der Effektivität entgegen.

OGH, 01.12.2014, 14 Os 123/14s
(RS0129837)

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