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Nicht nur die den Freispruch begründende Annahme ist zu bekämpfen; Feststellungsrüge hinsichtlich der übrigen Tatbestandselemente nötig.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4931Jus-Extra OGH-St 2015, 11 Heft 356 v. 1.7.2015

StPO § 281 Abs 1 Z 5, StPO § 281 Abs 1 Z 9, StPO § 285d, StPO § 288

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