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Urlaubsvereinbarung.

5. OGH – Zivilsachen60.01 UrlGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5805Jus-Extra OGH-Z 2015, 28 Heft 356 v. 1.7.2015

ARG § 6, UrlG § 4 Abs 2

Für einen bereits feststehenden Ersatzruhetag (§ 6 ARG) kann keine wirksame Urlaubsvereinbarung getroffen werden. Mit der an diesem Tag gewährten bezahlten Freizeit wird der Ersatzruheanspruch konsumiert.

OGH, 23.01.2015, 8 ObA 1/15b

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