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Guter Glaube bei Ersitzung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 ABGBSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5784Jus-Extra OGH-Z 2015, 23 Heft 356 v. 1.7.2015

ABGB § 1462, ABGB § 1477

Das Erbrecht und die Einantwortung stellen nach § 1462 Satz 2 ABGB keinen Ersitzungstitel dar, wenn der Erblasser selbst nicht Eigentümer war. Die Erben eines unrechtmäßigen Besitzers können nur unter den Voraussetzungen des § 1477 ABGB ersitzen.

OGH, 23.01.2015, 8 Ob 96/14x

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