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Entgeltfortzahlungsfristen.

5. OGH – Zivilsachen60.01 AngGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5804Jus-Extra OGH-Z 2015, 28 Heft 356 v. 1.7.2015

AngG § 9 Abs 1

§ 9 Abs 1 AngG bezieht sich nicht auf längere einzel- oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsfristen.

OGH, 26.02.2015, 8 ObA 6/15p

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