AngG § 9 Abs 1
§ 9 Abs 1 AngG bezieht sich nicht auf längere einzel- oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsfristen.
OGH, 26.02.2015, 8 ObA 6/15p
AngG § 9 Abs 1
§ 9 Abs 1 AngG bezieht sich nicht auf längere einzel- oder kollektivvertragliche Entgeltfortzahlungsfristen.
OGH, 26.02.2015, 8 ObA 6/15p