EStG § 29 Z 3
Die einmalige entgeltliche Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als Kreditbesicherung zugunsten einer notleidenden, im Einflussbereich des Stpfl stehenden Gesellschaft, stellt eine Leistung iS des § 29 Z 3 EStG 1988 (idF BGBl I Nr 59/2001) dar. Die vom Stpfl dafür bezogene (marktübliche) Avalprovision unterliegt daher der Einkommensteuer.