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Avalprovision, sonstige Einkünfte aus Leistungen.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2015/3116Jus-Extra VwGH-F 2015, 18 Heft 356 v. 1.7.2015

EStG § 29 Z 3

Die einmalige entgeltliche Verpfändung von Gesellschaftsanteilen als Kreditbesicherung zugunsten einer notleidenden, im Einflussbereich des Stpfl stehenden Gesellschaft, stellt eine Leistung iS des § 29 Z 3 EStG 1988 (idF BGBl I Nr 59/2001) dar. Die vom Stpfl dafür bezogene (marktübliche) Avalprovision unterliegt daher der Einkommensteuer.

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