AIVGö § 34 Abs 1
Die in indirekter Diskriminierung erfolgende Nichtanrechnung von Pensionsversicherungszeiten ist sachlich nicht gerechtfertigt. In einer Situation, in der beim Arbeitslosen wegen Anrechnung des Partnereinkommens das Vorliegen einer Notlage und damit ein Anspruch auf Notstandshilfe zu verneinen ist, muss ihm ein Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung iSd § 34 Abs 1 AlVG erhalten bleiben.