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Altlastensanierung, ausländische Abfälle.

3. VwGH – Administrativrecht83 Natur- und UmweltschutzSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5949Jus-Extra VwGH-A 2015, 24 Heft 356 v. 1.7.2015

ALSAG § 2, ALSAG § 3

Mangels eines gegenteiligen Anhaltspunktes – weder die Begriffsbestimmung des § 2 Abs 4 ALSAG 1989 noch jene des § 2 Abs 1 bis 3 AWG 2002 enthalten einen Hinweis darauf, dass nur österreichische Abfälle erfasst seien – ist davon auszugehen, dass die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 4 ALSAG 1989 für alle Abfälle gilt.

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