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Grundrechtsverstöße und res uidicata.

6. OGH – Strafsachen24.03 NebengesetzeMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4910Jus-Extra OGH-St 2015, 7 Heft 355 v. 1.6.2015

Grundrechtsverstöße und res uidicata.

GRBG § 1

Behauptete Grundrechtsverstöße, die bereits einmal Gegenstand eines Entscheidung des Obersten Gerichtshofs waren, können nicht nochmals releviert werden. Der meritorischen Erledigung einer solchen Grundrechtsbeschwerde steht das Prozesshindernis der res iudicata entgegen.

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