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Verletzung der Begründungspflicht nur bei willkürlichen oder grob unvernünftigen Urteils- oder Beschlussannahmen.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4914Jus-Extra OGH-St 2015, 8 Heft 355 v. 1.6.2015

Verletzung der Begründungspflicht nur bei willkürlichen oder grob unvernünftigen Urteils- oder Beschlussannahmen.

EMRK Art 6 Abs 1, StPO § 363a

Eine Verletzung der Begründungspflicht liegt aus dem Blickwinkel des Art 6 Abs 1 MRK nur bei willkürlichen oder grob unvernünftigen Urteils- oder Beschlussannahmen vor. Dies ist dann der Fall, wenn die Begründung eindeutig unzureichend oder offensichtlich widersprüchlich ist oder eindeutig einen Irrtum erkennen lässt.

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