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Beschwerde gegen Zurückweisung eines Privatbeteiligtenanschlusses: keine aufschiebende Wirkung, keine Vertagung der Hauptverhandlung, aber Weitergewährung der Rechte eines Privatbeteiligten.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4917Jus-Extra OGH-St 2015, 8 Heft 355 v. 1.6.2015

Beschwerde gegen Zurückweisung eines Privatbeteiligtenanschlusses: keine aufschiebende Wirkung, keine Vertagung der Hauptverhandlung, aber Weitergewährung der Rechte eines Privatbeteiligten.,

StPO § 67, StPO § 366 Abs 3, StPO § 282 Abs 2, StPO § 294 Abs 2, StPO § 294 Abs 3

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