vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Im Rahmen des Strafverfahrens kann auch auf zu Verrechnungszwecken gespeicherte Standortdaten zugegriffen werden.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4912Jus-Extra OGH-St 2015, 7 Heft 355 v. 1.6.2015

Im Rahmen des Strafverfahrens kann auch auf zu Verrechnungszwecken gespeicherte Standortdaten zugegriffen werden.

stopp § 135, TKG § 92 Abs 3 Z 4, TKG § 99

Bei der Standortkennung handelt es sich um ein Verkehrsdatum nach § 92 Abs 3 Z 4 TKG, das zum Zweck der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte