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Notwendigkeit des Vorliegens der Prozessvoraussetzungen auch für Aufrechnungseinrede.

5. OGH – Zivilsachen22.02 ZPOSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5777Jus-Extra OGH-Z 2015, 22 Heft 355 v. 1.6.2015

Notwendigkeit des Vorliegens der Prozessvoraussetzungen auch für Aufrechnungseinrede.

ZPO § 230 Abs 2, ZPO § 230 Abs 3, ZPO § 391 Abs 3, ZPO § 392, ABGB § 1438

Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen (so auch schon 3 Ob 26/98i).

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