vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Präjudizialität.

5. OGH – Zivilsachen10.01 B-VGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5762Jus-Extra OGH-Z 2015, 19 Heft 355 v. 1.6.2015

Präjudizialität.

B-VG Art 89 Abs 2

Präjudizialität liegt dann vor, wenn die Norm bei der von dem Gericht zu treffenden Entscheidung unmittelbar anzuwenden ist. Ob die Aufhebung der fraglichen Gesetzesbestimmung auf das Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung von Einfluss ist, ist nicht von Bedeutung; in die Prüfung der Frage, wie ohne Berücksichtigung dieser Norm zu entscheiden, ist, ist erst einzutreten, wenn sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte