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Sozialrechtlicher Schutz von zugewanderten Arbeitnehmern.

5. OGH – Zivilsachen69.04 AusländerbeschäftigungSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5780Jus-Extra OGH-Z 2015, 22 Heft 355 v. 1.6.2015

Sozialrechtlicher Schutz von zugewanderten Arbeitnehmern.

Art 7 Abs 2 Verordnung (EU) Nr 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 32011R0492 Freizügigkeitsverordnung

Rechtlich bildet Art 7 Abs 2 VO (EU) 492/2011 im System des Europäischen Sozialrechts einen Auffangtatbestand zur Komplettierung des sozialrechtlichen Schutzes zugewanderter Arbeitnehmer. Ziel der VO (EU) 492/2011 ist es daher, den Wanderarbeitnehmer in das soziale Leben des Beschäftigungsstaats zu integrieren. Anspruch auf soziale Vergünstigung im Sinn des Art 7 Abs 2 VO (EU) 492/2011 haben daher Wanderarbeitnehmer bzw deren Familienangehörige.

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