EStG 1988 § 4 Abs 1, EStG 1988 § 4 Abs 4
Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft oder an einer Vertriebsgesellschaft gehören zum notwendigen Betriebsvermögen (vgl E 18.9.2003, 2001/15/0008, 0009), sodass damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen auch als Betriebsausgaben abziehbar sind.