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Betriebsvermögen, notwendiges, Kapitalgesellschaft, Branchengleichheit, Bürgschaft.

4. VwGH – Finanzrecht32.02 Steuern vom Einkommen und ErtragSen.-Präs. Dr. Josef FuchsJus-Extra VwGH-F 2015/3107Jus-Extra VwGH-F 2015, 15 Heft 355 v. 1.6.2015

EStG 1988 § 4 Abs 1, EStG 1988 § 4 Abs 4

Beteiligungen an einer branchengleichen Kapitalgesellschaft oder an einer Vertriebsgesellschaft gehören zum notwendigen Betriebsvermögen (vgl E 18.9.2003, 2001/15/0008, 0009), sodass damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen auch als Betriebsausgaben abziehbar sind.

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