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Planbescheinigungsverfahren, Parteistellung.

3. VwGH – Administrativrecht95 TechnikSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5932Jus-Extra VwGH-A 2015, 20 Heft 355 v. 1.6.2015

VermG § 37, VermG § 39, VermG § 43

I. Das Vermessungsamt hat im Planbescheinigungsverfahren nur zu prüfen, ob der ihm vorgelegte Teilungsplan die erforderlichen Angaben iSd §§ 37 und 43 Abs 4 bis 6 VermG enthält. Eine Prüfung des Planes in materieller Hinsicht ist vom Vermessungsamt nicht vorzunehmen.

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