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Vorstandsmitglieder einer AG, Versicherungspflicht.

3. VwGH – Administrativrecht66 SozialversicherungSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5925Jus-Extra VwGH-A 2015, 19 Heft 355 v. 1.6.2015

AlVG § 1, AlVG § 3, ASVG § 4

I. Den die Arbeitslosenversicherungspflicht regelnden Tatbeständen der §§ 1 und 3 AlVG ist nicht zu entnehmen, dass die Dienstnehmereigenschaft iSd AlVG für Dienstnehmer in leitender Funktion zu verneinen wäre.

II. Der Spezialtatbestand des § 4 Abs 1 Z 6 ASVG steht einer Qualifizierung von Vorstandsmitgliedern als Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG und deren Gleichstellung mit Dienstnehmern iSd § 1 Abs 1 Z 1 AlVG nicht im Wege. Es ist im Einzelfall eine Prüfung der Dienstnehmereigenschaft vorzunehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch im Allgemeinen keine Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG.

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