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Krankenanstalten, Ambulatorium, Bedarfsprüfung, sozialversicherungsrechtlich nicht erstattungsfähige Leistungen.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5927Jus-Extra VwGH-A 2015, 19 Heft 355 v. 1.6.2015

Slbg KAG § 12a

Eine Bedarfsprüfung (um eine solche handelt es sich bei der Prüfung der wesentlichen Verbesserung des Versorgungsangebotes) hat nur dann zu entfallen, wenn im geplanten Ambulatorium ausschließlich Leistungen erbracht werden, die – generell – sozialversicherungsrechtlich nicht erstattungsfähig sind.

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