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Wildschaden an Haustieren, Ersatz.

3. VwGH – Administrativrecht80 Land- und ForstwirtschaftSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5926Jus-Extra VwGH-A 2015, 19 Heft 355 v. 1.6.2015

Krnt JagdG § 74, Krnt JagdG § 75

I. Der Schaden, der durch Wild an Haustieren verursacht wird, ist in jedem Fall nach den Bestimmungen des Krnt JagdG über den Wildschadenersatz – und somit verschuldensunabhängig – zu ersetzen, selbst wenn sich das Haustier zum Zeitpunkt des Schadenseintritts auf einem Grundstück befunden hat, auf dem die Jagd ruht.

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