NAG 2005 § 41a
Die Verbesserung der Deutschkenntnisse, das Vorliegen von Arbeitsplatzzusagen sowie von Empfehlungs- und Unterstützungsschreiben ist für die Drittstaatsangehörigen nicht als eine solche Sachverhaltsänderung zu beurteilen, die bei der anzustellenden Prognose den Schluss zulässt, es wäre eine andere Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Eingriffes in Rechte gem Art 8 MRK zumindest möglich.