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Zur Abgrenzung von Bestechlichkeit und Vorteilsannahme.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4898Jus-Extra OGH-St 2015, 5 Heft 354 v. 1.5.2015

StGB § 304, StGB § 305, StGB § 74 Abs 1

Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels

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