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Vorübergehender Ausschluss der Öffentlichkeit zur Vorführung gewaltverherrlichender oder menschenverachtender (Lied-)Texte („Rechtsrock“) gerechtfertigt.

6. OGH – Strafsachen25.01 StrafprozessordnungMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4905Jus-Extra OGH-St 2015, 6 Heft 354 v. 1.5.2015

StPO § 229 Abs 1, StPO § 253

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