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Klage auf Geldleistung aus dem Eheverhältnis.

5. OGH – Zivilsachen20.02 EherechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5744Jus-Extra OGH-Z 2015, 15 Heft 354 v. 1.5.2015

ABGB § 97, ZPO § 442, ZPO § 460

Streitigkeiten über einen Anspruch nach § 97 ABGB sind auch dann als nicht rein vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Eheverhältnis anzusehen, wenn das Leistungsbegehren auf Geld lautet. Ein Versäumungsurteil ist daher nicht zulässig.

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