BUAG § 2 Abs 1
Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst.
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BUAG § 2 Abs 1
Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst.
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