BAO § 208 Abs 1 lit d, BAO § 188, BAO § 200
Das Verfahren zur Einkünftefeststellung nach § 188 BAO stellt sich als Bündelung eines Ausschnittes der Einkommensteuerverfahren aller Beteiligten dar (vgl zB E 22.12.2011, 2009/15/0153, VwSlg 8688/F), das auf die Geltendmachung des Einkommensteueranspruches gegenüber den Beteiligten abzielt.