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Kompetenzkonflikt, verneinender, nur bei Vorliegen von Zurückweisungsbeschlüssen.

3. VwGH – Administrativrecht40 VerwaltungsverfahrenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5901Jus-Extra VwGH-A 2015, 14 Heft 354 v. 1.5.2015

B-VG Art 133 Abs 1 Z 3, VwGG § 71

I. Ein verneinender Kompetenzkonflikt setzt voraus, dass beide in Betracht kommenden VwG eine Entscheidung in derselben Sache aus dem Grund der Unzuständigkeit abgelehnt haben; diese Voraussetzung wird allein durch die Weiterleitung der Akten iSd § 6 AVG noch nicht erfüllt. Erforderlich sind Zurückweisungsbeschlüsse der beteiligten VwG.

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