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Beschwerde, Ankündigung des Nachreichens der Begründung.

3. VwGH – Administrativrecht10 VerfassungsrechtSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5899Jus-Extra VwGH-A 2015, 13 Heft 354 v. 1.5.2015

VwGVG § 9

I. Mangelt es der Beschwerde an den in § 9 Abs 1 VwGVG genannten Inhaltserfordernissen (hier: Beschwerdegründe und Beschwerdebegehren), sind diese Mängel nach der – gem § 17 VwGVG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anzuwendenden – Bestimmung des § 13 Abs 3 AVG grundsätzlich einer Verbesserung zuzuführen.

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