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Nutzwertfestsetzung, Änderung der Miteigentumsanteile, grundbücherliche Eintragung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 WohnrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5725Jus-Extra OGH-Z 2015, 11 Heft 353 v. 1.4.2015

WEG § 10, MRG § 39

Die grundbücherliche Eintragung der Änderung der Miteigentumsanteile aufgrund der Festsetzung der Nutzwerte durch die Schlichtungsstelle setzt voraus, dass im Grundbuchsantrag die Rechtsverbindlichkeit ihrer Entscheidung nachgewiesen wird. Dies erfordert nach § 39 Abs 4 MRG (iVm § 52 Abs 3 WEG) den Nachweis, dass die Frist zur Anrufung des Gerichtes bereits abgelaufen ist.

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