ABGB § 282
Der in § 282 ABGB vorgesehene monatliche persönliche Kontakt des Sachwalters mit der behinderten Person stellt eine Richtschnur dar, wobei der Sachwalter im Einzelfall die Erledigung einzelner Aufgaben an Mitarbeiter delegieren kann. Dabei sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.