AngG § 37 Abs 2
Im Verstoß gegen die in § 37 Abs 2 AngG zwingend (§ 40 AngG) vorgesehene Höhe der Karenzabgeltung liegt nur eine relative Nichtigkeit, die nur vom Dienstnehmer geltend gemacht werden kann.
OGH, 29.10.2014, 9 ObA 67/14i
AngG § 37 Abs 2
Im Verstoß gegen die in § 37 Abs 2 AngG zwingend (§ 40 AngG) vorgesehene Höhe der Karenzabgeltung liegt nur eine relative Nichtigkeit, die nur vom Dienstnehmer geltend gemacht werden kann.
OGH, 29.10.2014, 9 ObA 67/14i