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Arbeitsrecht: relative Nichtigkeit im Verstoß gegen § 37 Abs 2 AngG.

5. OGH – Zivilsachen60.01 AngGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2015/5737Jus-Extra OGH-Z 2015, 14 Heft 353 v. 1.4.2015

AngG § 37 Abs 2

Im Verstoß gegen die in § 37 Abs 2 AngG zwingend (§ 40 AngG) vorgesehene Höhe der Karenzabgeltung liegt nur eine relative Nichtigkeit, die nur vom Dienstnehmer geltend gemacht werden kann.

OGH, 29.10.2014, 9 ObA 67/14i

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