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Deutschkenntnisse, Erwerb bei zertifizierten Einrichtungen.

3. VwGH – Administrativrecht41 Innere AngelegenheitenSen.-Präs. Dr. Leopold BumbergerJus-Extra VwGH-A 2015/5884Jus-Extra VwGH-A 2015, 10 Heft 353 v. 1.4.2015

NAG 2005 § 21a Abs 3

Nicht nur ein Sprachdiplom oder Kurszeugnis einer in § 9b NAG-DV aufgezählten Einrichtung, sondern auch Sprachdiplome oder Kurszeugnisse von nach der IV-V zertifizierten Einrichtungen sind geeignet, sowohl den Sprachnachweis für die Integrationsvereinbarung zu erbringen als auch im Wege des § 21a Abs 3 NAG den Nachweis für Kenntnisse der deutschen Sprache.

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