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Echte Idealkonkurrenz zwischen § 104a StGB und § 106 Abs 1 Z 3 StGB.

6. OGH – Strafsachen24.01 StrafgesetzbuchMag. Benedikt FuchsJus-Extra OGH-St 2015/4880Jus-Extra OGH-St 2015, 3 Heft 352 v. 1.3.2015

StGB § 28, StGB § 104a, StGB § 105, StGB § 106 Abs 1 Z 3

Der Tatbestand des § 104a StGB steht zu § 106 Abs 1 Z 3 StGB weder im Verhältnis der Spezialität noch der materiellen Subsidiarität und wird von diesem auch nicht als typische Begleittat konsumiert, weshalb echte Idealkonkurrenz vorliegt.

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